Neues Verpackungsgesetz trägt bereits Früchte

Das am 1. Januar 2019 verabschiedete Verpackungsgesetz zeigt bereits Wirkung. Das neue Gesetz erhöht den Handlungsdruck für Erstinverkehrbringer, ihre Verpackungen zu lizenzieren und sich im dualen System anzumelden.

Die für die Umsetzung des neuen Gesetzes geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister und das zugehörige Register LUCID bewähren sich bereits. Zu den Stärken von LUCID gehört, dass das Register für jeden offen einsehbar ist und Auskunft darüber gibt, welche Erstinverkehrbringer ihrer Verpflichtung nachkommen, ihre Verpackungen zu lizenzieren und für das duale System anzumelden. Die öffentliche Transparenz des Verpackungsregisters hat bereits zu Anzeigen gegen Unternehmen geführt, die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind.

Strengere Kontrolle

Ein Ersatz der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde nötig, da viele Händler nicht ausreichend über die Verpflichtung zum dualen System Bescheid wussten oder ihr wissentlich nicht nachkamen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das zuständige Ministerium wollen ihre Aufklärungsarbeit für verunsicherte Händler und Hersteller daher erhöhen. Die hohe Transparenz hat viele Erstinverkehrbringer dazu gebracht, sich beim Zentralen Verpackungsregister anzumelden: 130.000 Unternehmen haben sich bereits registriert.

Umweltbewusstsein stärken

Weiterhin wurde die Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen ausgeweitet. Das neue Verpackungsgesetz hat das Ziel, Recycling flächendeckend in Deutschland sicherzustellen und eine Recyclingquote von bis zu 70 Prozent zu erreichen. Mit der finanziellen Förderung umweltschonender Verpackungen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister sollen Unternehmen außerdem dazu gebracht werden, umweltschädliche Verpackungen zu vermeiden.