Knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der DSGVO sind Abmahnungen noch immer ein aktuelles Thema für Online-Händler: 47 Prozent sehen ein gestiegenes Abmahnrisiko, so ein zentrales Ergebnis einer Studie der Händlerbund Management AG.
Es gibt aber auch Positives zu berichten: 2018 haben nur 22 Prozent der Händler eine Abmahnung erhalten. 2017 waren es noch 28 Prozent (2016: 24 Prozent). Damit erschöpfen sich allerdings bereits die guten Nachrichten, die sich aus der Erhebung ergeben, die 2018 im vierten Jahr in Folge durchgeführt worden ist. An der Händlerbund-Studie „Abmahnungen im E-Commerce 2019“ nahmen in diesem Jahr mehr als 700 Händler teil.
Gründe für Abmahnungen
Die letztes Jahr in Kraft getretene DSGVO ist mit deutlicher Mehrheit der häufigste Grund für eine Abmahnung. 57 Prozent der Teilnehmer nannten Probleme bei der Umsetzung der DSGVO für den Erhalt einer Abmahnung. Laut der Studie folgen auf dem zweiten Platz (33 Prozent) Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Außerdem gaben 20 Prozent der Befragten die Einhaltung der neuen Reglungen des seit 1. Januar 2019 gültigen Verpackungsgesetzes als Gründe an.
Auch wenn die Studienergebnisse einen leichten Rückgang der Anzahl der Abmahnungen zeigen, sind 2018 insgesamt knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Händler vor Gericht gezogen worden (2015: 7 Prozent). Im Zuge dessen sind auch die außergerichtlichen Einigungen gestiegen. Waren es 2015 noch 21 Prozent, so sind es im Jahr 2018 bereits 36 Prozent gewesen.
Konsequenzen bei einer Abmahnung
48 Prozent der Händler gaben an, dass sie als Folge der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben hätten. Laut der Studie haben 33 Prozent der abgemahnten Händler eine Gebühr bezahlt (2015: 41 Prozent). Bei 30 Prozent lag diese Gebühr unter 500 Euro. 23 Prozent haben bis zu 1.000 Euro gezahlt, 22 Prozent der teilnehmenden Händler sogar bis zu 2.000 Euro. Sechs Prozent mussten mehr als 3.000 Euro Strafe zahlen.