Die EU-Kommission hat beschlossen, in diesem Jahr quecksilberhaltige und ineffiziente Lampen EU-weit zu verbieten. Der Hersteller von Beleuchtungsmitteln Ledvance erklärt, was beim Umstieg auf umweltschonende Lösungen zu beachten ist.
Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren, trifft das Verbot der EU-Kommission insbesondere Leuchtstofflampen. Aufgrund der Ökodesign-Verordnung 2019/2020 der EU-Kommission (Single Lighting Regulation SLR) und der überarbeiteten EU-ROHS-Richtlinie 2011/65/EU mit weiteren Einschränkungen der Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln dürfen in diesem Jahr mehrere Beleuchtungsprodukte in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 25. Februar 2023 gilt dies für runde T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni). Lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen folgen ab dem 25. August, Halogenlampen (G4, GY6.35, G9) am 1. September.
Beschaffung von Ersatzmitteln
Infolge des Verbots werden die verbleibenden Bestände an Kompaktleuchtstofflampen schnell abverkauft sein, sodass Ersatz schwer zu finden sein wird. Um für diesen Fall gewappnet zu sein, sollten sich die Kunden nach Alternativen umsehen – vorzugsweise nach umweltfreundlicheren. Als Vollsortimenter bietet Ledvance verschiedene Möglichkeiten für den Umstieg von diesen gängigen Lampen auf energiesparende und zukunftssichere Lösungen. Für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel an KVG oder kompatiblen EVG stehen LED-Lampenalternativen zur Verfügung, die eine durchschnittliche Lebensdauer von bis zu 30.000 Stunden und einen geringen Energieverbrauch bieten. Kommt keine dieser LED-Lampen infrage oder werden neue Installationen benötigt, zum Beispiel für neue Projekte in Büros oder in öffentlichen Gebäuden, bietet Ledvance LED-Leuchten für zahlreiche Anwendungsgebiete.