Neufassung der Norm für Büroarbeitsstühle

Am 1. Juli ist unter dem Titel „Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl – Teil 1: Maße – Bestimmung der Maße“ die DIN EN 1335-1:2020-07 erschienen. Die Neufassung der Normung setzt auf ein international einheitliches Messverfahren bei der Bestimmung der Maße von Bürostühlen.

Die Norm DIN EN 1335-1 legt Maße und Anforderungen an Verstellbereiche von Büroarbeitsstühlen fest. Abbildung: IBA
Die Norm DIN EN 1335-1 legt Maße und Anforderungen an Verstellbereiche von Büroarbeitsstühlen fest. Abbildung: IBA

Die Änderung der bewährten Norm für Maße von Büroarbeitsstühlen war erforderlich geworden, weil sich die an der Normung beteiligten Fachkreise in Europa schon vor Jahren darauf geeinigt hatten, für die Bestimmung der Maße von Büroarbeitsstühlen künftig auf ein international einheitliches Messverfahren zu setzen. Das Verfahren befand sich seinerzeit aber noch in Vorbereitung. Nach Fertigstellung der dafür genutzten, neuen Messvorrichtung (CMD) konnte nun auch die DIN EN 1335-1 mit dem Titel „Büromöbel – Büro-Arbeitsstuhl – Teil 1: Maße – Bestimmung der Maße“ angepasst werden.

Neufassung mit wenigen Änderungen

Neben der Änderung der Messmethode beinhaltet die Neufassung der Norm nur wenige Änderungen. Die Unterteilung in die Typen A, B und C wurde beibehalten. Bei den Maßen gibt es Veränderungen im Detail. Diese erfolgten, wie zum Beispiel die Vergrößerung der Mindestverstellbereiche für die Sitzhöhen- und Sitztiefenverstellung bei Stühlen des Typs A, zur Anpassung an die leicht veränderten Körpermaße der europäischen Bevölkerung. Andere Maßänderungen wurden durch die neue Messmethode erforderlich. Neu hinzugekommen ist ein vierter Bürostuhltyp Ax. Dieser bildet das vor allem in den skandinavischen Ländern verbreitete Arbeiten mit leicht erhöhter Sitzposition, kürzerer Sitzfläche und verkürzter Armauflagen ab.

Drei Jahre Übergangszeitraum der neuen Fassung

„Die Umstellung auf eine einheitliche internationale Messmethode bringt für die Hersteller von Büro-Arbeitsstühlen Vorteile mit sich, gleichzeitig aber auch eine ganze Reihe von Herausforderungen bei der Umsetzung. Für die Nutzer ändert sich dagegen wenig. Deshalb hat das für die Vorgaben für GS-Prüfungen zuständige Gremium der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in München (ZLS) entschieden, dass für einen Übergangszeitraum von drei Jahren sowohl die neue als auch die alte Fassung der DIN EN 1335-1 als Basis für GS-Zertifizierungen herangezogen werden dürfen. Bestehende GS-Zeichen behalten ohnehin ihre Gültigkeit“ fasst Thomas Vogelbacher, Obmann des zuständigen Normungsgremiums, die Auswirkungen der Neuveröffentlichung zusammen.