Neue Verpflichtungserklärung zur ITK-Beschaffung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom haben gemeinsam die Einkaufsbedingungen für die sozial-nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und -Dienstleistungen im öffentlichen Dienst aktualisiert.

  • Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. Abbildung: Bitkom
    Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. Abbildung: Bitkom

Entsprechend den Vorgaben des von der Bundesregierung 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ nehmen die Pflichten von Auftragnehmern der öffentlichen Hand zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Bereitstellung von ITK-Produkten und -Dienstleistungen künftig einen noch breiteren Raum ein.

Verpflichtungserklärung unterzeichnet

Die Anforderungen sind in der neuen Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung niedergelegt. Diese Erklärung kann unproblematisch in die Ausschreibungen der öffentlichen Hand mit ihren Bietern beziehungsweise Auftragnehmern eingebunden werden. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, haben am 7. Mai 2019 mit ihren Unterschriften die Verpflichtungserklärung in Kraft gesetzt.

Ausdehnung der Anbieterpflichten

Die aktualisierte Verpflichtungserklärung dehnt die Pflichten der Anbieter von ITK-Produkten und -Dienstleistungen zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen noch weiter als bisher aus. Bei der Produktion sind seit längerem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), etwa das Verbot von Kinder- und Sklavenarbeit, Diskriminierungsverbote und das Recht auf Tarifverhandlungen, zu beachten. Nun gelten zusätzlich Standards zum Arbeitsschutz (beispielsweise bei der Verwendung von chemischen Stoffen), zu Mindestlöhnen, zur Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und zur sozialen Sicherheit. Die einzuhaltenden Standards sind den Beschäftigten vor Ort bekannt zu machen. „Dies muss für alle Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben“, sagt Dr. Rohleder.

Strengere Nachweisanforderungen

Auch werden die Nachweisanforderungen für die Unternehmen strenger. Danach ist für staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen bei Nutzung der Mustererklärung künftig bei Großaufträgen bis in die dritte Stufe der Lieferkette transparent nachvollziehbar und überprüfbar, ob soziale Arbeitsstandards bei der Produktion des Beschaffungsgegenstandes eingehalten wurden. Sie können sich durch vorzulegende Audit-Nachweise oder sonstige Unterlagen und durch Besuch von Produktionsstätten von der tatsächlichen Einhaltung der Standards überzeugen.

Schließlich kann die Verpflichtungserklärung künftig nicht nur für Ausschreibungen von ITK-Hardware und für ITK-Dienstleistungen, sondern auch für die Beschaffung von Software verwendet werden.