Die Bundesregierung hat am 15. April erste Schritte hin zu einer Normalisierung des öffentlichen Lebens vorgestellt. Diese sehen für den Einzelhandel eine schrittweise Öffnung vor. Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) hat Teile des Vorgehens kritisiert.
Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. In kleinen Schritten wird laut Bundesregierung daran gearbeitet, das öffentliche Leben wieder zu beginnen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Für den Einzelhandel ist insbesondere die folgende Aussage in der Erklärung vom 15. April von Bedeutung:
Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
- alle Geschäfte bis zu Verkaufsfläche von 800 m2 sowie
- Geschäfte unabhängig von der Verkaufsfläche, wie Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
Ziel der neuen Maßnahmen soll sein, dass die Innenstädte nicht überfüllt werden, sondern die Frequenzen niedrig gehalten werden. Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) kann die bekannt gegebenen Kriterien nicht nachvollziehen. Das Ziel müsse sein, die Kontaktdichte von Personal und Kunden möglichst niedrig zu halten und einen hohen Standard an Hygieneregeln zu praktizieren. Mit einer Begrenzung der Verkaufsfläche werde hingegen genau das Gegenteil erreicht: Die Zahl der Menschen, die endlich wieder frei einkaufen möchten, werde damit auf nur einen Teil der Geschäfte verdichtet. Darüber hinaus unterliegen Branchen wie der Möbelhandel, bei denen es nur vereinzelt Standorte mit weniger als 800 m2 gibt, weiterhin einem Öffnungsverbot. Auch Mehrbranchenhäuser müssen de facto – anders als Verbrauchermärkte mit Lebensmittelangebot – geschlossen bleiben. Ferner müsse geklärt sein, dass die über 800 m2 hinausgehenden Flächen abgesperrt werden können, um zu öffnen, teilte der HWB mit.
„Es wurde die Chance für die Vorlage eines umfassenden Konzepts vertan, welches die schrittweise Rückkehr zu einem normalen Geschäftsbetrieb nach einheitlichen, diskriminierungsfreien Vorgaben für den gesamten Einzelhandel ermöglicht hätte“, so Christian Haeser, Geschäftsführer beim HWB. „Gerade die Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 m2 in und vor der Stadt können ein Höchstmaß an Hygiene und Sicherheitsabstände für die Kunden gewährleisten. Dieses Paradoxon ist unseren Mitgliedern nicht zu vermitteln“, führte Haeser fort.
Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht laut KfW-Bank die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- maximaler Kreditbetrag: bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
- Bis zu zehn Jahre Zeit für die Rückzahlung, zwei Jahre keine Tilgung
Voraussetzung: Das Unternehmen hat im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt. Formulare sowie weitere Informationen sind hier abrufbar.
Vorsicht Phishing: Die Corona-Krise als Köder
Die Corona-Krise ist für Betrüger und Kriminelle eine Gelegenheit, mit der Verunsicherung und den Hoffnungen vieler Menschen Geld zu verdienen. So registriert die Verbraucherzentrale NRW gefälschte Sparkassen-Mails, die täuschend echt aussehen. Auch perfide Erpressungsversuche werden verzeichnet, bei denen Betroffenen angedroht wird, ihre ganze Familie mit dem Corona-Virus zu infizieren. Die Täter zielen dabei entweder auf die unmittelbare Zahlung von Lösegeldern oder den Diebstahl sensibler Informationen ab.
Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass Kriminelle E-Mails versenden, in denen Heilmittel versprochen werden oder in denen sie vermeintlich Unterstützung bei der Beantragung von Finanzhilfen der Bundesregierung anbieten. Da in der Vergangenheit häufig große Onlineshops oder bekannte Zahlungsdienstleister als Absender missbraucht wurden, ist auch damit zu rechnen, dass Kriminelle in deren Namen Phishing-E-Mails im Zusammenhang mit COVID-19 verteilen. Bei E-Mails, die sich auf das Coronavirus beziehen, gilt also aktuell besondere Vorsicht.
Arbeitsschutz und COVID-19
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) informiert darüber, was bei einem Corona-Fall im Betrieb zu tun ist, wie man einen betrieblichen Pandemieplan für die Zeit während und nach Corona aufstellt und welche Empfehlungen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für die Verwendung von Atemmasken gibt.
Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht? Eine neue Broschüre der DGUV nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.
Ein Pandemieplan legt fest, welche Hygienemaßnahmen in der aktuellen Zeit zu ergreifen sind, wie die interne Kommunikation erfolgen soll und auch wie die Arbeitsabläufe im Moment gestaltet werden. Sinnvolle Tipps, Checklisten und Empfehlungen für die Zeit während und nach der Corona-Pandemie finden Unternehmen in der Broschüre 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung von der VDBW, VDSI und DGUV. Sie enthält zehn wesentliche Schritte sowie Informationen, was bei der betrieblichen Pandemie-Planung zu bedenken ist.