Der Handelsverband Wohnen und Büro e. V. (HBW) hat sich dafür ausgesprochen, dass die Geschäfte der Einrichtungs-, GPK-, Büro- und Schreibwarenbranche künftig geöffnet bleiben sollen.
Ein vorweihnachtlicher bzw. verlängerter Jahreswechsel-Lockdown würde den stationären Einzelhandel in voller Härte treffen und für immensen wirtschaftlichen Schaden sorgen, teilte der Verband mit. Es dürfe nicht bundesweit dazu kommen, dass große Teile des Handels ihre Geschäfte nicht mehr öffnen dürfen, sodass die Menschen gezwungen sind, ihre Produkte vorwiegend im Onlinehandel zu erwerben.
Hygiene- und Verhaltensregeln gut umgesetzt
Fakt sei, dass die Hygiene- und Verhaltensregeln im stationären Handel nach wie vor vorbildlich umgesetzt würden, hieß es vom HWB. Grundsätzlich muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden und Personal sowie Kunden tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem wurde durch den Lockdown-Light im November die Steuerung des Zutritts zu den Geschäften durch die neue Quadratmeterregelung verschärft.
Keine Notwendigkeit von bundesweiten Maßnahmen
Falls dennoch Möbelhändler, Einrichtungs- und Schreibwarengeschäfte wie im März/April wieder schließen müssten, hätte dies fatale Auswirkungen auf das für den Einzelhandel wichtige Weihnachtsgeschäft. Die Wochen vor und nach Weihnachten sind in der Regel die umsatzstärkste Zeit des gesamten Weihnachtsgeschäfts. Die entgangenen Umsätze könnten nicht mehr aufgeholt werden und das potenzielle Insolvenzrisiko steigt an. Corona-Hotspots erfordern derzeit individuelle – keine pauschalen – Regulierungen. Dies sollte auch mit Augenmaß direkt vor Ort umgesetzt werden. Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB, erläutert: „Es besteht keine Notwendigkeit, unsere Geschäfte wieder bundesweit zu schließen. Dort wo Einzelmaßnahmen vor Ort zu entscheiden sind, sollten diese auch getroffen werden. Wenn es trotz alledem zu Schließungen kommt, müssen staatliche Entschädigungszahlungen erfolgen.“