Die Hund-Gruppe mit Standorten in Biberach und Sulzdorf hat beim Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Betroffen sind die Hund Möbelwerke GmbH & Co. KG, die Hund Büromöbel GmbH und die OFF Büromöbelwerk GmbH. Nicht betroffen ist die Office Furniture Distribution GmbH.
Das Amtsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 18. Juni 2024 bewilligt und jeweils ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Ziel der jeweiligen Verfahren ist die Restrukturierung und Sanierung der Hund-Gruppe und deren zukunftsfähige Ausrichtung unter Einbeziehung der wichtigsten Geschäftspartner. Damit wird sichergestellt, dass sowohl für das Unternehmen als auch für die Gläubiger im Verfahren die beste Lösung gefunden und umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden kann.
Stellungnahme des Geschäftsführers
Stellungnahme Hendrik Hund: „Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Als Gesellschafter-Geschäftsführer habe ich die Verantwortung für das Unternehmen, unsere Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Finanzierer. Wir haben schon einige Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wichtig sind. Allerdings haben uns die konjunkturellen Rahmenbedingungen insbesondere in der Möbelbranche erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Unter Abwägung aller Chancen und Risiken bin ich überzeugt, dass die Eigenverwaltung der richtige Weg ist, um das Unternehmen mit einem Investor nachhaltig zu sanieren und zukunftsfähig zu machen.“
Fortführung des Geschäftsbetriebes
Der Betrieb wird in Eigenverwaltung weitergeführt und Ihre Aufträge werden in der gewohnten Qualität produziert. Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhält die Hund-Gruppe eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters. Aktuell sind bei den Unternehmen der Hund-Gruppe circa 110 Mitarbeitende beschäftigt. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitnehmer werden während des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch die Arbeitsagentur in voller Höhe sichergestellt. Die Mitarbeitenden wurden über den aktuellen Stand umfassend informiert und haben geschlossen signalisiert, weiterhin für das Unternehmen tätig sein zu wollen.