Holz und Papier grüner einkaufen

Von Büroausstattung bis zu Druckerpapier: Der Einfluss von Beschaffern auf einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Holz ist groß. Der PEFC Deutschland fordert Beschaffer auf, den rechtlichen Rahmen zur nachhaltigen Beschaffung auszunutzen.

  • Der neue PEFC-Ratgeber zur nachhaltigen Beschaffung „Holz und Papier grüner einkaufen“. Abbildung: PEFC
    Der neue PEFC-Ratgeber zur nachhaltigen Beschaffung „Holz und Papier grüner einkaufen“. Abbildung: PEFC

Kommunen und öffentliche Einrichtungen können mit einem verantwortungsvollen Einkauf von Holz- und Papierprodukten einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Waldbestände zu erhalten. Der neue PEFC-Ratgeber „Holz und Papier grüner einkaufen“ zeigt auf, wie in der Beschaffungspraxis die nachhaltige Nutzung unserer Wälder unterstützt werden kann.

Tipps und Beispiele aus der Praxis

Neben Hintergrundinformationen zur Waldzertifizierung enthält die neue Broschüre formale Tipps zu Ausschreibungen sowie Best-Practice-Beispiele aus deutschen Kommunen. Diese Informationen sollen dabei helfen, zertifizierte Holz- und Papierprodukte bei der Erstellung der eigenen Beschaffungspolitik besser zu berücksichtigen und die Lieferung des korrekten Materials zu überprüfen.

Dirk Teegelbekkers, Geschäftsführer von PEFC Deutschland, appelliert an die Städte und Gemeinden: „Mit dieser Broschüre geben wir Kommunen einen hilfreichen Leitfaden für die Berücksichtigung nachhaltiger Holz- und Papierprodukten an die Hand. Um mit einer nachhaltigen Beschaffungspolitik jedoch eine echte Unterstützung nachhaltiger Waldbewirtschaftung auf der Fläche zu erzielen, müssen die diesbezüglichen Ausschreibungen juristisch hieb- und stichfest sein. Zudem muss die vorgelagerte Produktkette lückenlos zertifiziert sein. Die Beschaffungsstellen dürfen sich dabei nicht mit beliebigen Zertifikaten von Vorlieferanten zufrieden geben. Sie müssen vielmehr darauf bestehen, dass ein gültiges Zertifikat des unmittelbaren Lieferanten vorgelegt wird und der Zertifizierungsstatus auf den Lieferdokumenten ausgewiesen ist“.