Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist eine Lösung, um die Arbeitsqualität zu verbessern und die Gesundheit zu schützen. Doch die Anschaffung erfordert einige finanzielle Mittel. Die Experten von DPJ Workspace erklären, wie der Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder die Rentenversicherung gesichert werden kann.
Hinter einem höhenverstellbaren Schreibtisch von DPJ Workspace und anderen Herstellern verbirgt sich weit mehr als nur ein Möbelstück. Er ist ein wichtiges Hilfsmittel im Arbeitsalltag, das maßgeblich dazu beitragen kann, die Leistungs- und damit die Erwerbsfähigkeit zu bewahren und zu steigern. Dies haben auch Rentenversicherung und Krankenkassen erkannt – so listet die TK „Höhenregulierbarkeit“ als Voraussetzung für einen optimalen Schreibtisch.
Kein automatischer Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber
Wichtig ist zu beachten, dass es keinen generellen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch gegenüber dem Arbeitgeber gibt. Dies bedeutet, dass es nicht automatisch die Aufgabe des Arbeitgebers ist, einen solchen Schreibtisch bereitzustellen. Jedoch ändert sich die Situation, wenn bereits gesundheitliche Beschwerden vorhanden sind und ein höhenverstellbarer Schreibtisch aufgrund dieser als notwendig erachtet wird. Dann obliegt die Kostenübernahme dem Arbeitgeber.
Medizinische Notwendigkeit
Der erste Schritt auf dem Weg zur Kostenübernahme besteht darin, die medizinische Notwendigkeit zu begründen. Ein Arzt, beispielsweise ein Hausarzt oder Orthopäde, kann dabei helfen, Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit langem Sitzen zu dokumentieren. Dies ist entscheidend, um nachzuweisen, dass ein höhenverstellbarer Schreibtisch notwendig ist, um die Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern.
Entscheidung der Krankenkasse oder Rentenversicherung
Die Entscheidung zur Kostenübernahme obliegt Krankenkassen und Rentenversicherung. Krankenkassen prüfen Anträge im Kontext von Rückenproblemen individuell. Die Rentenversicherung gewährt Unterstützung in der Regel nur bei schweren, spezifischen Erkrankungen und mit ärztlichem Attest. Seit 2018 liegt die Verantwortung für ergonomische Arbeitsplatzausstattung gemäß Arbeitsschutzvorschriften primär beim Arbeitgeber. Eine Leistungsverpflichtung seitens der Rentenversicherung für höhenverstellbare Schreibtische besteht nicht. Finanzielle Hilfe kann bis zu 1.200 Euro von den Krankenkassen und 1.305 Euro von der Rentenversicherung betragen. Diese Unterstützung gilt auch für Selbstständige.
Der Antragsprozess
Um den Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch zu sichern, müssen Sie einen Antragsprozess durchlaufen. Dies beinhaltet das Ausfüllen eines Antragsformulars und die Beschreibung Ihrer Arbeitssituation. Sie sollten darauf hinweisen, wie die tägliche sitzende Arbeit Ihre Gesundheit gefährdet. Darüber hinaus benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung, die die medizinische Notwendigkeit des Schreibtisches untermauert. Es kann auch hilfreich sein, Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern einzuholen.
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kann nicht nur Ihre Arbeitsumgebung verbessern, sondern auch Ihre Gesundheit schützen. Wenn Sie unter Gesundheitsproblemen leiden, die durch langes Sitzen verursacht werden, sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, diesen Schreibtisch als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit sollten stets im Mittelpunkt stehen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch kann nachweislich zu beidem positiv beitragen.