Frankfurter Erklärung der bdia Bundesmitgliederversammlung

Die Mitglieder des bdia, des Bundes Deutscher Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, haben am 18. November auf ihrer Bundesmitgliederversammlung in Frankfurt am Main ihre Forderungen an Politik und Entscheidungsträger in der Frankfurter Erklärung festgehalten.

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Mit den in der Frankfurter Erklärung formulierten Forderungen macht der bdia auf Einschränkungen und Hemmnisse in der Berufsausübung von Innenarchitekten aufmerksam. Der bdia fordert:

  1. Eine praxisgerechte Novellierung der Musterbauordnung und die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen.
  2. Die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung beim Bauen im Bestand inklusive Erweiterungsbauten im Zuge des „Digitalen Bauantrags“ und einhergehender Harmonisierung des Verwaltungshandelns der Baubehörden.

Innenarchitekten müssen bundesweit gemäß ihrer Qualifikation uneingeschränkt bauvorlageberechtigt ihren Beruf ausüben können, so der bdia. Dies klärt die Rechtslage für Innenarchitekten, insbesondere bei öffentlichen Vergabeverfahren, und stärkt das gesellschaftliche Bewusstsein für den Umfang ihrer Berufsaufgaben.

Die komplette Frankfurter Erklärung kann heruntergeladen werden.