EU-Kommission: Ende des Geoblocking?

Wegen rechtlicher und preislicher Barrieren, sogenanntem Geoblocking, konnten sich bisher viele kleinere Händler davor drücken, Waren an Kunden aus EU-Ländern zu verkaufen und zu liefern. Dies soll sich durch eine neue Verordnung der EU-Kommission nun ändern.

  • Cross-border-Shopping ist in der EU zwar möglich, aber mit Barrieren behaftet. Abbildung: Pixabay
    Cross-border-Shopping ist in der EU zwar möglich, aber mit Barrieren behaftet. Abbildung: Pixabay

Die Regelung zur Minimierung von Geoblocking der EU-Kommission ist Anfang Dezember 2018 in Kraft getreten und soll die Bestellung von Waren im Ausland vereinfachen. Die Verordnung soll verhindern, dass Kunden ungefragt auf eine Webseite eines einheimischen Händlers umgeleitet werden, trotz der Bestellung eines Artikels im Ausland. Damit wird das Recht gestärkt, ohne Barrieren ein Produkt im Ausland zu bestellen.

Neue Freiheit – neue Probleme

Dies klingt zunächst nach großer Freiheit, bringt allerdings einige Probleme für Händler mit sich, auch wenn diese durch den Abbau des Geoblocking ihren Kundenkreis im Ausland erweitern können. Für Händler bedeutet die Lieferung an ausländische Kunden oft einen erhöhten Rechercheaufwand und höhere Transportkosten. Auch dem Kunden stellen sich Hürden in den Weg: Er muss bei Cross-border-Shopping höhere Versandkosten in Kauf nehmen oder sich im Falle einer Abholung der Ware im Ausland um Reise und Transport selbst bemühen.

Bezahlen ohne Geoblocking

Trotz dieser Schwierigkeiten bietet die neue Regelung der EU-Kommission einige Fortschritte bei der Gleichberechtigung. So ist es für Händler nun verboten, bestimmte Kunden einzig aufgrund ihrer Nationalität zu benachteiligen. Außerdem müssen Händler ab sofort die Bezahlung mit einer ausländischen Kreditkarte gestatten: Wenn Händler ihren deutschen Kunden die Zahlung per Visakarte ermöglichen, muss dies nun auch für ausländische Kunden mit der entsprechenden Visakarte gelten. Allerdings bleibt es dem Händler weiterhin vorbehalten, welche Bezahloptionen er anbietet und an welche Art von Kunden (B2B oder B2C) er seine Produkte verkauft.

Ein noch ungelöstes Problem besteht beim Rechnungskauf: Kommt es aufgrund von Zahlungsverzug zu Mahnverfahren und Lastschrifteneinzug bei einem ausländischen Schuldner, könne hohe Verwaltungsgebühren und etwaige Sprachbarrieren Probleme bereiten. Die Befreiung des EU-Binnenmarktes vom Geoblocking bringt demnach einige Freiheiten, aber auch bisher ungelöste Probleme mit sich.

Wachsende Beliebtheit

Trotz aller Hindernisse erfreut sich Cross-border-Shopping wachsender Beliebtheit. Neben preiswerteren Angeboten oder der ausschließlichen Verfügbarkeit bestimmter Artikel im Ausland gehört die zunehmende Internationalisierung von Marktplätzen wie Amazon oder Ebay zu den Gründen für diese Entwicklung. Das Verbot von Geoblocking ist daher auch eine Antwort auf gewachsene Kundenansprüche.