Entwaldungsverordnung: HWB fordert Fristverlängerung

Die Entwaldungsverordnung EUDR sieht vor, dass große Händler bis 30. Dezember 2024 die geforderten Sorgfaltspflichten umsetzen. Für KMU-Marktteilnehmer gilt eine Frist bis 30. Juni 2025. Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) fordert eine Fristverlängerung.

Abbildung: Geschäftsführer Handelsverband Wohnen und Büro Christian Haeser.
HWB-Geschäftsführer Christian Haeser fordert Planungs- und Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen. Abbildung: HWB

Der HWB sieht den dringenden inhaltlichen Überarbeitungsbedarf der EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung und Illegalität in Zusammenhang stehen (EUDR) und fordert eine zeitliche Fristverlängerung für die geplanten Umsetzungsmaßnahmen.

Forderungen des HWB

Konkret seien seitens des Gesetzgebers die folgenden Punkte zu beachten:

  • Klassifizierung von EU-Mitgliedstaaten: EU-Staaten sollten ohne begründeten Verdacht, zunächst als Länder mit geringem Risiko eingestuft werden, da sonst grundsätzlich zunächst der Verdacht einer Sorgfaltspflichtverletzung bei allen Unternehmen greifen würde.
  • Einführung einer Null-Risiko-Kategorie: Produkte mit nachgewiesenen positiv wirkenden und zu fördernden Schutzmaßnahmen auf die Umwelt sollten von der Verordnung ausgenommen werden.
  • Übertragung der Sorgfaltspflicht: Auf den Erst-Inverkehrbringer, um Nachweispflichten zu vereinfachen.
  • Safe-Harbour-Lösungen: Diese sind anzustreben, wenn Branchenlösungen den Nachweis über Zertifizierungen erbringen können.
  • Praxisgerechte Umsetzung: Hilfestellung und klare Richtlinien seitens der nationalen Behörden und der EU-Kommission sind erforderlich.
  • Verlängerung der Umsetzungsfrist: Angesichts der Komplexität der Anforderungen ist eine Ausweitung der Frist notwendig. Eine Fristverlängerung von zwei Jahren wäre für eine praxisgerechte Umsetzung der Unternehmen notwendig.

„Die EUDR ist in ihrer aktuellen Vorlage nur mit einem immensen Aufwand durch die Unternehmen umzusetzen. Bereits verabschiedete europäische Regelungen zum Schutze der Umwelt sollten von vornherein berücksichtigt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sind sichere Herkunftsländer und müssen daher als Länder mit einem geringen Risiko eingestuft werden. Wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie einen Mehrwert für den Umweltschutz bieten, macht auch die Einführung einer neuen Null-Risiko-Kategorie Sinn. Da die Zeit nun bis Ende des Jahres knapp wird, sollte die Politik und der Gesetzgeber eine Verlängerung für die Umsetzung der Verordnung aussprechen. Es ist wichtig, jetzt ein politisches Signal zu geben, damit den betroffenen Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zukommt“, so Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB e.V., zur Umsetzung der Verordnung.

Fokus der EUDR

Die EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung und Illegalität in Zusammenhang stehen (EUDR), wurde im Mai 2023 verabschiedet. Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen dabei Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Folgeprodukten. Unter die Anforderungen fallen beispielsweise Möbel, Sperrholz, diverse Papier- und Printprodukte, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin und Sojaöl.