Verbraucher haben Recht auf Reparatur

Im März dieses Jahres hatte die EU-Kommission den Vorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren eingebracht. Nun hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament den Gesetzesvorschlag zum „Recht auf Reparatur“ genehmigt.

Die EU will mit dem „Recht auf Reparatur“ die Kreislaufwirtschaft stärken. Abbildung: Shirley810, Pixabay
Die EU will mit dem „Recht auf Reparatur“ die Kreislaufwirtschaft stärken. Abbildung: Shirley810, Pixabay

Durch den Gesetzesvorschlag soll es für Verbraucher künftig einfacher und wesentlich kostengünstiger werden, Waren wie Laptops, Smartphones und Haushaltsgeräte reparieren zu lassen, heißt es auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union. Wichtiger noch ist aber die im Gesetzesentwurf verankerte Verpflichtung für Hersteller, generell reparaturfreundlichere Produkte auf den Markt zu bringen sowie funktionierende Software länger mit Updates zu supporten.

Teil des Green Deal der Europäischen Union

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Kreislaufwirtschaft, in der technische Geräte sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert und wieder instand gesetzt werden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine ganze Reihe von Maßnahmen, die bei konsequenter Umsetzung zumindest eine Abkehr von der aktuellen Wegwerfgesellschaft einleiten könnten. Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, sagte: „Reparatur ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist. Ein fehlerhaftes Kabel oder ein beschädigter Ventilator muss nicht bedeuten, dass man ein ganz neues Produkt kaufen muss.“