Zum fünften Mal lädt die Initiative Schreiben dazu ein, sich an der Langen Nacht des Schreibens zu beteiligen. Das Event wird am 10. Juni 2021 stattfinden. Mitmachen können Händler, Schulen und andere Einrichtungen im deutschsprachigen Raum.
Wie schon im vergangenen Jahr haben die Aktionen der Initiative Schreiben zum Tag der Handschrift und zur Langen Nacht des Schreibens ein ähnliches Motto: „Zum Glück gibt’s Handschrift“ lautete das Motto zum Tag der Handschrift, jetzt heißt es: „Hand+Schrift=Glück“.
Glück durch Schreiben
Gerade unter widrigen Bedingungen, wie in Zeiten der Pandemie, lohnt es sich umso mehr, Fragen nach dem Glück zu stellen und nach Möglichkeiten zu suchen, Glück wenigstens im eigenen Umfeld zu finden. Vor allem das Schreiben mit der Hand kann hier sehr hilfreich sein. Das gilt sowohl für den Schreibvorgang selbst, der durchaus Glücksgefühle auslösen kann, wie auch für den Vorgang von Nachdenken, Erinnern und Schreiben, der zum schriftlichen Erzählen führt. So können Zusammenhänge aufgedeckt werden, die ohne diesen Vorgang vielleicht nicht zu entdecken wären.
Unter freiem Himmel
Wieweit im Frühsommer dieses Jahres gemeinsame Aktionen wieder möglich sein werden, ist noch offen. Es bleibt aber die Hoffnung, dass wenigstens unter freiem Himmel Veranstaltungen durchgeführt werden können. Deswegen will die Initiative Schreiben mit solchen Aktionen dazu einladen, unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen gemeinsam dem Glück nachzugehen.
Unterstützung mit Materialien
Wie in den vorausgegangenen Jahren wird die Initiative Schreiben auch diesmal alle Einrichtungen, die sich bei ihr melden, mit Materialien unterstützen: von der Werbung über die Organisation bis zur Durchführung. Werbeplakate und Flyer stehen ebenso zur Verfügung wie Sprechblasen für das Schaufenster. Ablaufvorschläge, thematische Anregungen und Hintergrundinformationen werden rechtzeitig auf der Website der Initiative Schreiben bereitstehen. Für Mitglieder der Initiative Schreiben ist das Gesamtpaket kostenlos, andere Einrichtungen zahlen eine Schutzgebühr von 90 Prozent.