Der DGUV Grundsatz 315-410 hat den DIN Fachbericht 147 auch auf formalert Ebene abgelöst. Dies wurde in der zweiten Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblatts der Bundesregierung vom 28. Januar 2022 bekannt gegeben.
Im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 2 findet sich die Bekanntmachung, dass der DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“ in das Verzeichnis 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) aufgenommen worden ist. Durch diese Aufnahme verliert der bisherige Standard DIN Fachbericht 147 die Listung im ProdSG. Der Wechsel zur neuen Norm ist damit auch formal vollzogen.
Auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kann der DGUV Grundsatz 315-410 kostenpflichtig heruntergeladen werden.