Der Schreibtisch muss mindestens 1,60 m breit und 80 cm tief sein, erläutern die DGUV Informationen 215-410 (Punkt 7.3.1) und 215-441 (Punkt 2). Bei der Höhe kommt es auf den Schreibtischtyp an. Nicht höhenverstellbare Modelle sollten laut besagter Stelle der DGUV Information 215-410 eine Höhe von 74 cm haben (+/-20 cm), reine Stehtische 1,05 m (+/- 20 cm). Die ergonomisch deutlich empfehlenswerteren Sitz-Steh-Tische, die sich von der Sitz- in die Stehhöhe bringen lassen, sollten sich mindestens im Bereich von 65 cm bis 1,25 cm verstellen lassen.
Unter dem Schreibtisch muss für den Büroarbeiter genügend Fußraum zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet das laut Punkt 7.3.1 der DGUV Information 215-410, dass die Beinraumbreite nicht kleiner als 85 cm sein darf, besser 1,20 cm und mehr. Nur so sind vielfältige Haltungswechsel im Sitzen möglich. Die Kniefreiheit muss 8 cm betragen.
Die Schreibtischoberfläche muss gemäß Arbeitsstättenverordnung (Absatz 6.1.5) reflexionsarm sein. Wer es genau wissen will, schaue in die DGUV Information 215-410, Punkt 7.3.1: Ihre Reflexionsgrade müssen im Bereich von 0,15 bis 0,75, ihre Glanzgrade von matt bis seidenmatt (60°-Glanzwert ≤ 20) liegen.
Der ergonomische Schreibtisch: Das sagt die Erfahrung
Auf die Größe kommt es doch an. Zumindest beim Schreibtisch. Klar, mit 1,60 m auf 80 cm kann man leben, aber wem schadet schon mehr Platz? (Vielleicht mit Ausnahme von dem, der die Büromiete bezahlen muss …) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt in der DGUV Information 215-410, Punkt 7.3.1 daher 1,80 m Breite und 90 cm, noch besser 1 m Tiefe. Wer jetzt einwendet, dass immer weniger mit Papier- und Aktenbergen gearbeitet, ergo auch weniger Platz auf dem Schreibtisch benötigt wird, dem sei gesagt: Auch Smartphone, Tablet, Laptop und Monitor schweben nicht einfach über der Arbeitsfläche. Außerdem verlangt gerade die Technik mitunter sogar größere Schreibtische, Stichwort Bildschirm. Je größer der ist, desto größer sollte auch der Abstand zwischen Augen und ihm sein, zumindest dann, wenn bei der Bildschirmarbeit der ganze Bildschirm auf einen Blick erfasst werden muss. Und desto tiefer damit der Schreibtisch. Die DGUV Information 215-410 empfiehlt unter Punkt 7.2.1 für einen 24 Zoll großen Monitor beispielsweise einen Sehabstand von 1 m. Geht es primär um klassische Schreib- und Leseaufgaben, reichen jedoch auch bei großen Monitoren Sehabstände von 50 bis 65 cm (DGUV Information 215-410, Punkt 7.2.1).
Besser ein Sitz-Steh-Tisch
Was in keiner Norm steht, aber bei keinem Schreibtisch fehlen sollte, ist eine durchdachte Lösung für die Elektrifizierung. Dem Kabelchaos (Ladegeräte von Smartphone, Kabel der Schreibtischleuchte, Strom- und Datenkabel vom Monitor, Strom- und Datenkabel vom zweiten Monitor …) entgeht man nur mit clever konstruierten Klappen, Rinnen, Öffnungen. Oder sogar integrierten Flächen für das kontaktlose Laden.
Und ja: Nicht höhenverstellbare Schreibtische entsprechen den Mindestanforderungen. Aber wer einmal in den Genuss eines Sitz-Steh-Tischs gekommen ist, möchte den nie wieder missen. Der Wechsel zwischen sitzendem und stehendem Arbeiten unterstützt die Kreativität, Konzentration und Produktivität. Außerdem ist er ein Plus für die Gesundheit und das Wohlbefinden. Mehr zu den Vorzügen dieser besonders ergonomischen Tische hat die Aktion „Bewegung im Büro“ zusammengetragen. Eine weitere Hilfe bei der Auswahl des Schreibtisches ist das Qualitätszeichen Quality Office.