Checkliste: Der ergonomische Büromonitor

Etwa ein Drittel ihrer Lebenszeit verbringen Office-Worker mit Büroarbeit. Da lohnt es sich sehr, den Arbeitsplatz ergonomisch einzurichten. Andernfalls drohen gesundheitliche Beeinträchtigungen. OFFICE DEALZZ hat die wichtigsten Vorschriften und Tipps für einen ergonomischen Büromonitor zusammengefasst.

  • Ein ergonomischer Büromonitor ist eine Investition in die Gesundheit. Abbildung: NEC
    Ein ergonomischer Büromonitor ist eine Investition in die Gesundheit. Abbildung: NEC

Der Bildschirm muss über eine reflexionsarme Oberfläche verfügen, betont die Arbeitsstättenverordnung im Abschnitt 6.3.1. Und weiter: Das auf ihm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein und darf keine Verzerrungen aufweisen. Helligkeit und Kontrast müssen vom Nutzer einfach eingestellt werden können (Abschnitt 6.2.2). Die DGUV Information 215-410 überführt diese Vorschriften unter Punkt 7.2.1 erneut in konkrete Werte: Mindestens 100 cd/m2 sollte die Helligkeit betragen, der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund innerhalb eines Zeichens sowie zwischen Zeichen und Zeichenzwischenraum sollte mindestens bei 4:1 liegen. Der Nutzer muss den Bildschirm frei und leicht drehen sowie neigen können. Eine Mindestgröße des Monitors ergibt sich aus den Vorschriften und Normen nicht, lediglich eine Empfehlung in der DGUV Information 215-410. Unter Punkt 7.2.1 empfiehlt sie für Büroanwendungen mindestens einen 19 Zoll großen Röhrenmonitor oder einen 17 Zoll großen Flachbildschirm.

Der ergonomische Büromonitor: Das sagt die Erfahrung

Auch wenn sie immer noch in der aktuellen DGUV Information 215-410 auftauchen: Röhrenmonitore sind eine Technik aus dem letzten Jahrtausend. Ein mindestens 24 Zoll großer Flachbildschirm sollte es schon sein, 27 Zoll sind noch besser. Und wer einmal den Luxus hatte, mit zwei oder mehr Bildschirmen zu arbeiten, möchte darauf nicht mehr verzichten. Bequem lassen sich dann einzelne Programmfenster anordnen, ohne dass sie zu klein werden. Damit der Abstand zwischen den Bildschirmen nicht stört, sollten Modelle mit sehr dünnem Rahmen gewählt werden. Davon gibt es gerade immer mehr. Bei der Auflösung sollte es mindestens HD (1.920 x 1.080 Pixel) sein. Denn wer möchte bei der Büroarbeit schon Pixeltreppen statt runder Bögen an den Buchstaben sehen?

Dass die geforderte Flimmerfreiheit seit dem Ende des Röhrenmonitors automatisch gegeben ist, ist übrigens eine Mär. Auch Flachbildschirme können flimmern, da sich ihre Hintergrundbeleuchtung in einer festen Frequenz an- und ausschaltet. Meist zu schnell, um vom Auge wahrgenommen zu werden. Gerade beim Herunterdimmen kann das Flackern allerdings wahrnehmbar und für die Augen anstrengend werden. Das lässt sich verhindern, indem die An-aus-Frequenz erhöht wird, oder – noch besser – ein konstanter Lichtstrom erzeugt wird. Immer mehr Büromonitore leisten das, was Bezeichnungen wie „Flicker Free“ oder „Flicker Safe“ erkennen lassen.

Gefahr durch blaues Licht?

Eine weitere Problematik bei Flachbildschirmen ist das blaue Licht, das ihre LED-Hintergrundbeleuchtung emittiert. Es gilt als für das Auge ähnlich schädlich wie UV-Strahlen und kann zudem den Schlaf-Wach-Rhythmus des Menschen stören. Monitore mit Features wie „Bluelight Reducer“, „Low Blue Light“ etc. tragen dem Rechnung, indem sie diesen Bereich des Lichtspektrums vermeiden. Wer keinen solchen Monitor hat, kann bei Windows 10 (seit dem Creators Update vom April 2017) selbst einen „Nachtmodus“ genannten Blaulichtfilter zuschalten.

Ein Tipp noch für alle Brillenträger: Speziell für die Büroarbeit gibt es Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Deren Gläser sind in drei Sehzonen aufgeteilt. Neben dem Fernbereich (ab 3 m) und dem Nahbereich (bis 0,5 m) decken sie in der Mitte den Zwischenbereich von 0,5 bis 1 Meter ab – also genau die Distanz, in der sich Tastatur und Bildschirm befinden.