Checkliste: Der ergonomische Büromonitor

Etwa ein Drit­tel ihrer Le­bens­zeit ver­brin­gen Of­fice-Worker mit Bü­ro­ar­beit. Da lohnt es sich sehr, den Ar­beits­platz er­go­no­misch ein­zu­rich­ten. An­dern­falls dro­hen ge­sund­heit­li­che Be­ein­träch­ti­gun­gen. OF­FICE DEALZZ hat die wich­tigs­ten Vor­schrif­ten und Tipps für einen er­go­no­mi­schen Bü­ro­mo­ni­tor zu­sam­men­ge­fasst.

  • Ein ergonomischer Büromonitor ist eine Investition in die Gesundheit. Abbildung: NEC
    Ein er­go­no­mi­scher Bü­ro­mo­ni­tor ist eine In­ves­ti­ti­on in die Ge­sund­heit. Ab­bil­dung: NEC

    Der Bild­schirm muss über eine re­fle­xi­ons­ar­me Ober­flä­che ver­fü­gen, be­tont die Ar­beits­stät­ten­ver­ord­nung im Ab­schnitt 6.3.1. Und wei­ter: Das auf ihm dar­ge­stell­te Bild muss flim­mer­frei sein und darf keine Ver­zer­run­gen auf­wei­sen. Hel­lig­keit und Kon­trast müs­sen vom Nut­zer ein­fach ein­ge­stellt wer­den kön­nen (Ab­schnitt 6.2.2). Die DGUV In­for­ma­ti­on 215-410 über­führt diese Vor­schrif­ten unter Punkt 7.2.1 er­neut in kon­kre­te Werte: Min­des­tens 100 cd/m2 soll­te die Hel­lig­keit be­tra­gen, der Kon­trast zwi­schen Zei­chen und Zei­chen­un­ter­grund in­ner­halb eines Zei­chens sowie zwi­schen Zei­chen und Zei­chen­zwi­schen­raum soll­te min­des­tens bei 4:1 lie­gen. Der Nut­zer muss den Bild­schirm frei und leicht dre­hen sowie nei­gen kön­nen. Eine Min­dest­grö­ße des Mo­ni­tors er­gibt sich aus den Vor­schrif­ten und Nor­men nicht, le­dig­lich eine Emp­feh­lung in der DGUV In­for­ma­ti­on 215-410. Unter Punkt 7.2.1 emp­fiehlt sie für Bü­ro­an­wen­dun­gen min­des­tens einen 19 Zoll gro­ßen Röh­ren­mo­ni­tor oder einen 17 Zoll gro­ßen Flach­bild­schirm.

    Der er­go­no­mi­sche Bü­ro­mo­ni­tor: Das sagt die Er­fah­rung

    Auch wenn sie immer noch in der ak­tu­el­len DGUV In­for­ma­ti­on 215-410 auf­tau­chen: Röh­ren­mo­ni­to­re sind eine Tech­nik aus dem letz­ten Jahr­tau­send. Ein min­des­tens 24 Zoll gro­ßer Flach­bild­schirm soll­te es schon sein, 27 Zoll sind noch bes­ser. Und wer ein­mal den Luxus hatte, mit zwei oder mehr Bild­schir­men zu ar­bei­ten, möch­te dar­auf nicht mehr ver­zich­ten. Be­quem las­sen sich dann ein­zel­ne Pro­gramm­fens­ter an­ord­nen, ohne dass sie zu klein wer­den. Damit der Ab­stand zwi­schen den Bild­schir­men nicht stört, soll­ten Mo­del­le mit sehr dün­nem Rah­men ge­wählt wer­den. Davon gibt es ge­ra­de immer mehr. Bei der Auf­lö­sung soll­te es min­des­tens HD (1.920 x 1.080 Pixel) sein. Denn wer möch­te bei der Bü­ro­ar­beit schon Pi­xeltrep­pen statt run­der Bögen an den Buch­sta­ben sehen?

    Dass die ge­for­der­te Flim­mer­frei­heit seit dem Ende des Röh­ren­mo­ni­tors au­to­ma­tisch ge­ge­ben ist, ist üb­ri­gens eine Mär. Auch Flach­bild­schir­me kön­nen flim­mern, da sich ihre Hin­ter­grund­be­leuch­tung in einer fes­ten Fre­quenz an- und aus­schal­tet. Meist zu schnell, um vom Auge wahr­ge­nom­men zu wer­den. Ge­ra­de beim Her­un­ter­dim­men kann das Fla­ckern al­ler­dings wahr­nehm­bar und für die Augen an­stren­gend wer­den. Das lässt sich ver­hin­dern, indem die An-aus-Fre­quenz er­höht wird, oder – noch bes­ser – ein kon­stan­ter Licht­strom er­zeugt wird. Immer mehr Bü­ro­mo­ni­to­re leis­ten das, was Be­zeich­nun­gen wie „Fli­cker Free“ oder „Fli­cker Safe“ er­ken­nen las­sen.

    Ge­fahr durch blau­es Licht?

    Eine wei­te­re Pro­ble­ma­tik bei Flach­bild­schir­men ist das blaue Licht, das ihre LED-Hin­ter­grund­be­leuch­tung emit­tiert. Es gilt als für das Auge ähn­lich schäd­lich wie UV-Strah­len und kann zudem den Schlaf-Wach-Rhyth­mus des Men­schen stö­ren. Mo­ni­to­re mit Fea­tures wie „Blue­light Re­du­cer“, „Low Blue Light“ etc. tra­gen dem Rech­nung, indem sie die­sen Be­reich des Licht­spek­trums ver­mei­den. Wer kei­nen sol­chen Mo­ni­tor hat, kann bei Win­dows 10 (seit dem Crea­tors Up­date vom April 2017) selbst einen „Nacht­mo­dus“ ge­nann­ten Blau­licht­fil­ter zu­schal­ten.

    Ein Tipp noch für alle Bril­len­trä­ger: Spe­zi­ell für die Bü­ro­ar­beit gibt es Bild­schirm­ar­beits­platz­bril­len. Deren Glä­ser sind in drei Seh­zo­nen auf­ge­teilt. Neben dem Fern­be­reich (ab 3 m) und dem Nah­be­reich (bis 0,5 m) de­cken sie in der Mitte den Zwi­schen­be­reich von 0,5 bis 1 Meter ab – also genau die Dis­tanz, in der sich Tas­ta­tur und Bild­schirm be­fin­den.