Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 4. August die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Büromöbel Sofort-Markt Müller GmbH mit Sitz in München angeordnet. Betroffen sind die drei Standorte des Unternehmens in München, Frankfurt am Main und Hamburg.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert von der auf die Sanierung von Unternehmen spezialisierten Kanzlei BBL bestellt. Laut dem Insolvenzverwalter wird der Geschäftsbetrieb des Traditionsunternehmens an allen drei Standorten uneingeschränkt fortgeführt. Die bestehenden Aufträge werden planmäßig ausgeführt und neue Aufträge angenommen. Beratung, Verkauf, Lieferung und Montage stehen den Kunden unverändert zur Verfügung. „Wir werden den Geschäftsbetrieb nahtlos fortführen. Das Unternehmen hat frühzeitig Insolvenzantrag gestellt, das ist eine gute Ausgangsbasis für eine erfolgreiche Sanierung“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Linkert.
Mitarbeitergehälter vorerst gesichert
Die Gehälter der rund 30 Mitarbeitenden sind über das sogenannte Insolvenzgeld für die Monate Juli bis einschließlich September 2026 gesichert. In dieser Zeit kann das Unternehmen die Kostenentlastung nutzen, um sich zukunftssicher aufzustellen. Im zurückliegenden Geschäftsjahr erzielte die Gesellschaft an den Standorten München, Frankfurt am Main und Hamburg einen Umsatz von rund 3,5 Millionen Euro.
Wirtschaftliche Schieflage
Die Gründe für die wirtschaftliche Schieflage waren insbesondere die anhaltende Investitionszurückhaltung im Büroeinrichtungsmarkt, die infolge veränderter Arbeitsmodelle rückläufige Nachfrage sowie gestiegene Kosten, so der Insolvenzverwalter. „Büromöbel Müller verfügt über eine langjährige Marktpräsenz, gewachsene Kundenbeziehungen und ein erfahrenes Team. Diese Stärken wollen wir nutzen, um das Unternehmen gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter neu aufzustellen“, sagt Klaus Birner, Geschäftsführer der Büromöbel Sofort-Markt Müller GmbH, München.
Zur kurzfristigen Stärkung der Liquidität ist ein gezielter Abverkauf vorhandener Warenbestände vorgesehen. Die Maßnahme soll die Fortführung während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unterstützen und zugleich die Grundlage für die weitere Sanierungsprüfung verbessern. Parallel zur operativen Stabilisierung soll ein strukturierter Investorenprozess vorbereitet werden.

