Mehr als 12.000 Produkte tragen das Umweltsiegel Blauer Engel. Ein neues Faltblatt bietet nützliche Informationen über umweltfreundliche Beschaffung für die öffentlichen Hand. Im neuen Faltblatt steht, wie Auftraggeber ökologische Kriterien in die Angebotsbewertung einbeziehen können.
Pro Jahr kauft die öffentliche Hand in Deutschland für über 300 Milliarden Euro ein – von Bleistiften bis zu Bussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Die Zusammensetzung, Lebensdauer und Energieeffizienz der beschafften Produkte und Materialien sind entscheidend für deren ökologischen Fußabdruck. Daher richtet das Bundesumweltamt sein Augenmerk seit Jahrzehnten auf die Umweltqualität der öffentlich beschafften Artikel. Nur diejenigen, die den strengen Umweltstandards genügen, erhalten das Siegel Blauer Engel, mit 40 Jahren Bestand das weltweit älteste Siegel seiner Art.
Neues Faltblatt mit wertvollen Tipps
Ein neues Faltblatt des Bundesumweltamtes gibt nun nützliche Hinweise und Denkanstöße für umweltfreundliches Beschaffen. Das Ziel der im Faltblatt aufgelisteten Kriterien ist es, die Umweltbelastung zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und die Markteinführung umweltfreundlicher Produkte zu befördern. Das Beachten der Kriterien im Faltblatt schont die Umwelt und auf lange Sicht auch den Geldbeutel. Durch die Beachtung von Lebenszykluskosten bei der Angebotsbewertung können Kosten erheblich eingespart werden. Wenn zum Beispiel Akkus länger halten, müssen weniger neue Notebooks und Computer eingekauft werden. Notebooks und Smartphones mit einem Blauen Engel erfüllen die Voraussetzung eines langen technischen Lebens.
Im Büro können emissionsarme Bodenbeläge für weniger gesundheitsschädliche Substanzen in der Raumluft sorgen. Und geräuscharme Computer und Drucker schonen das Gehör und damit die Gesundheit. Schließlich gibt es zum klassischen Kauf auch die Alternativen des Leasings, der Miete und der Beschaffung recycelter Produkte, wodurch die Masse der Beschaffungen auf lange Sicht deutlich reduziert werden kann.
Unternehmen und öffentliche Hand in der Pflicht
Das Anlegen der ökologischen Kriterien des Blauen Engel an die Einkäufe der öffentlichen Hand ist rechtlich zulässig. Unternehmen können in die Pflicht genommen werden, die Umweltstandards des Bundesumweltamtes zu erfüllen. So kann gefordert werden, dass Unternehmen bei Beschaffungsaufträgen über ein Umweltmanagementsystem verfügen.
Auftraggeber können ökologische Kriterien zudem als Zuschlagskriterien in die Angebotsbewertung einbeziehen. Beispiele für Zuschlagskriterien sind der Energie- und
Wasserverbrauch, Reparaturkosten oder die Kosten für den Verbrauch von Hilfs- und Betriebsstoffen wie Druckerfarben. Es kann aber auch schon ein mittelbarer Sachzusammenhang ausreichen. So sind Anforderungen an Produktionsprozesse und -methoden, die den Standards des Blauen Engel entsprechen, ausdrücklich zugelassen. Um weitere Informationen und Hilfsangebote für umweltschonende Beschaffung zu erhalten, gibt das Faltblatt auch Hinweise zu hilfreichen Websites.