Immer mehr Unternehmen bieten digitale Dienstleistungen an. Wie andere Dienstleistungen sollen diese nun besteuert werden. Die digitale Dienstleistungssteuer (DST) könnte allerdings Probleme mit sich bringen.
Der Vorschlag zur Einführung der DST kam von der Europäischen Kommission am 31. März 2018. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) hat nun Experten des Beratungsunternehmens Copenhagen Economics S/A beauftragt, mögliche negative Wirkungen der digitalen Diensteleistungssteuer für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu ermitteln.
Negative Wirkungen der DST
Zu den negativen Folgeerscheinungen einer DST-Einführung gehört, dass sie ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online- und Offline-Vertriebswegen schaffen würde. Laut Studie könne auch der Eindruck entstehen, man wolle deutsche Unternehmen auf elektronischen Marktplätzen, vor allem kleine und mittlere, gegenüber solchen mit anderen Vertriebsformen diskriminieren. Andererseits würde eine Besteuerung digitaler Dienstleistungen die Kosten für digitale Kundengewinnung erheblich verteuern.
Zudem hat die Copenhagen Economics S/A beklagt, dass die DST die Digitalisierung und Internationalisierung deutscher Handelskonzepte erschweren könnte. Für deutsche Verkäufer, die auf Online-Marktplätze angewiesen sind, wirkt die DST im Vergleich mit Nicht-EU-Wettbewerbern wie eine Zollabgabe. Unklar ist außerdem, welche Unternehmen rechtlich von der digitalen Dienstleistungssteuer betroffen wären und ob diese Steuer tatsächlich die Unterbesteuerung digitaler Dienstleistungen kompensieren würde.
Die zu befürchtende Steuerlast für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, könnte andere Unternehmen von der Umsetzung digitaler Dienste abhalten und die Digitalisierung in Deutschland verzögern. Damit geriete auch die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft in Gefahr. Dies wird als eines der größten Probleme angesehen.
Auch KMU betroffen
Um auf die Kritik zu reagieren, will die Europäische Kommission die Einführung der DST vor allem bei Unternehmen anwenden, die einen globalen Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro erzielen. Die infrage kommenden Unternehmen müssten einen digitalen Umsatz von über 50 Millionen Euro erwirtschaften. Laut Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, genügt dies allerdings nicht. „Dies könnte den Eindruck erwecken, dass nur globale multinationale Unternehmen von der Steuer betroffen sind und die meisten deutschen Unternehmen davon unberührt bleiben. Das stimmt aber nicht. Die Belastung müssten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen kompensieren,“ so Wenk-Fischer. Die DST betrifft Unternehmen des deutschen Mittelstandes deshalb, da diese immer mehr auf digitale Infrastrukturen, elektronische Marktplätze und Plattformen sowie auf digitale Kanäle bei der Kundenakquise angewiesen sind.
Laut Studie würde die digitale Dienstleistungssteuer auch die Verbraucher treffen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen. „Zumindest auf längere Sicht würden wir erwarten, dass sich die Einführung der digitalen Dienstleistungssteuer in einer entsprechenden Preiserhöhung widerspiegeln wird“, vermutet Wenk-Fischer.