Amazon erweitert die Rechte seiner Händler

Die Marktplatz-Händler von Amazon können sich auf eine Ausweitung ihrer Rechte freuen. Ab Mitte August sollen die bisherigen Regelungen des US-Konzerns zu ihren Gunsten geändert werden.

Der US-Konzern Amazon musste die Rechte seiner Marktplatz-Händler erweitern. Abbildung: Pixabay
Der US-Konzern Amazon musste die Rechte seiner Marktplatz-Händler erweitern. Abbildung: Pixabay

Nachdem das Bundeskartellamt im November letzten Jahres ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet hat, weil sich viele Händler über die Geschäftspraktiken des Unternehmens beschwert hatten, ist es nun zu einer Einigung gekommen. Ab Mitte August räumt das Unternehmen seinen Dritthändlern umfassende Verbesserungen ein. In der Fachpresse wurde darüber berichtet, dass der Deal mit dem Kartellamt Amazon vor einer Geldstrafe in Höhe von zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes gerettet hat.

Diese Änderungen sind Teil des Deals

Das Bundeskartellamt hat in folgenden Bereichen teils erhebliche Verbesserungen für die Händler auf Amazon erwirken können: Haftungsregeln (einseitiger Haftungsausschluss), Kündigung und Sperrung (von Händlerkonten durch Amazon), Gerichtsstand, Retouren und Erstattungen, Produktinformationen und Nutzungsrechte, Geheimhaltung, Transparenz sowie Produktrezensionen und Verkäuferbewertungen. Details zu den Änderungen finden sich hier.

Bundeskartellamt zeigt sich zufrieden

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, hat sich dazu wie folgt geäußert: „Zur Beendigung unseres Verfahrens wird Amazon seine Geschäftsbedingungen für die auf dem Marketplace tätigen Händler für den deutschen Marktplatz amazon.de, für alle europäischen Marktplätze (amazon.co.uk, amazon.fr, amazon.es, amazon.it) sowie weltweit für alle seine Online-Marktplätze einschließlich der amerikanischen und asiatischen Marktplätze anpassen. Die Änderung der Geschäftsbedingungen (Business Solutions Agreement – BSA) wird heute (17. Juli 2019, Anm. d. Red.) von Amazon angekündigt und veröffentlicht. Sie tritt 30 Tage später in Kraft. Damit werden die zahlreichen Beschwerden von Händlern beim Bundeskartellamt gegenüber Amazon aufgegriffen. Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt. Das Verfahren wird eingestellt.“