Einfach einen Knopf drücken und eine Bestellung nach Hause aufgeben, das klingt verführerisch. Doch der Amazon-Dash-Button war Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht München hat ihn nun verboten.
Die Dash Buttons von Amazon gibt es besonders für Artikel des täglichen Bedarfs. Die für 4,99 Euro erhältlichen Buttons tragen das Motiv desjenigen Artikels, der per Knopfdruck bei Amazon bestellt werden soll. Das kleine, mit WLAN verbundene Gerät kann mit dem jeweiligen Produkt über eine App von Amazon gekoppelt werden, eine nachträgliche Änderung ist jederzeit möglich. Nun kann per Knopfdruck geordert werden, ein grünes Licht signalisiert die erfolgreiche Bestellung. So weit, so einfach.
Mangelnde Transparenz
Im Netz herrschte aber von Anfang an eine geteilte Meinung zum Dash Button: Einerseits ist die komfortable und einfache Bestellaufgabe gelobt worden. Andererseits wurde das Fehlen von Verbraucherschutzmaßnahmen wie Preisangaben und weiteren produktspezifischen Pflichtinformationen heftig kritisiert.
Die Verbraucherzentrale hatte dagegen Klage erhoben: Der Verbraucher werde beim Betätigen des Buttons weder über den Preis des Artikels noch über dessen verfügbare Menge unterrichtet. Zudem gebe es keinerlei Einsicht, ob sich die Preise für die Produkte veränderten, welche Größe bestellt werde oder welche Versandgebühren anfallen könnten.
Das Oberlandesgericht München hat der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen nun recht gegeben. Das Gericht argumentiert, dass die gesetzlichen Vorgaben bei Internetverkäufen beim Dash Button nicht erfüllt seien. Als Konsequenz des Verfahrens muss Amazon den Dash Button nun vom Markt nehmen.
Reaktion von Amazon
Gegen das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts geht Amazon in Berufung. Der Konzern hat den Medien mitgeteilt, dass das Urteil innovationsfeindlich sei und der Dash Button den Kunden nicht daran hindere, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihm ein solcher Service ein bequemes Einkaufserlebnis ermögliche. Ferner stehe der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit dem deutschen Gesetz.