Exacompta und Biella gaben letzte Woche bekannt, dass beide Unternehmen eine Transaktionsvereinbarung unterzeichnet haben. Exacompta wird ein öffentliches Kaufangebot für alle ausstehenden und sich im Publikum befindenden Namenaktien von Biella machen.
Der Verwaltungsrat von Biella hat einstimmig beschlossen, das öffentliche Kaufangebot (Kaufpreis in bar pro Aktie: 4.607 Schweizer Franken) von Exacompta zu unterstützen und den Biella-Aktionären zur Annahme zu empfehlen. Der Verwaltungsrat stellt fest, dass ein Zusammenschluss für beide Unternehmen strategische, operative sowie finanzielle Vorteile bringt.
Jeder Ankeraktionär, zum Beispiel EGS Beteiligungen AG, nebag ag und Neher Holding AG (insgesamt 52.69 Prozent der Biella-Aktien), hat einen bedingten Aktienkaufvertrag bei Veröffentlichung des Angebotsprospekts unterzeichnet, der seine Verpflichtung zum Verkauf seiner gesamten Biella-Aktien an Exacompta begründet. Der Kaufpreis entspricht dem Angebotspreis und der Vollzug dieser Aktienkaufverträge ist bedingt durch die Erfüllung aller Bedingungen des öffentlichen Kaufangebots.
Das öffentliche Kaufangebot ist abhängig von einer Mindestannahmequote von 75 Prozent, der Genehmigung durch alle zuständigen Aufsichts- und Wettbewerbsbehörden und anderen üblichen Angebotsbedingungen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung wird Bestandteil des Angebotsprospekts sein, der bereits veröffentlicht wurde. Der Angebotsprospekt sowie weitere mit dem Angebot in Zusammenhang stehende Informationen sind im Internet auf den Webseiten von Biella und Exacompta einsehbar.
Die Angebotsfrist wird voraussichtlich am 12. April 2019 enden. Die darauffolgende Nachfrist wird voraussichtlich vom 17. April 2019 bis am 8. Mai 2019 laufen.