Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt e.V. (IBA) hat gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) einen Brandschutzleitfaden zur Verwendung von Sitzmöbeln in Büros und Bildungseinrichtungen veröffentlicht. In ihm wurden Richtlinien, Normen und Empfehlungen gebündelt.
Immer mehr Arbeitsstätten und Bildungseinrichtungen werden als offene Büro- und Lernlandschaften gestaltet. Damit rücken der Brandschutz und die Frage, welche Anforderungen an die eingesetzten Möbel zu stellen sind, in den Fokus der Planer und Betreiber. Hintergrund ist, dass Flure und Eingangsbereiche, in denen strengere Anforderungen gelten, oftmals nicht mehr monofunktional angelegt sind, sondern im Rahmen einer offenen Architektur direkt in andere Nutzungsbereiche übergehen.
Anders als bei Bauprodukten fehlte für Arbeits- und Lernstätten aber bislang ein geschlossenes Regelwerk. Der IBA schließt diese Lücke jetzt mit dem neuen Brandschutzleitfaden „Brandschutztechnische Empfehlungen zur Verwendung von Sitzmöbeln in Büros und Bildungseinrichtungen in Deutschland“. Der gemeinsam mit dem DIN herausgegebene Leitfaden bündelt die Richtlinien, Normen und Empfehlungen zum Brandverhalten von Sitzmöbeln, deren Einsatz in Büro- und Bildungseinrichtungen sowie ihrer Prüfung in praxisgerechter Form.
Schutzziel: möglichst geringe Ausbreitung des Brandes
Das Ziel hinsichtlich des Brandschutzes ist generell eindeutig: Die Ausbreitung von Bränden soll verhindert und die Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen möglichst lange erhalten bleiben. Eine Entzündung der Möbel muss dabei nicht grundsätzlich verhindert werden, vielmehr dürfen sie nicht weiter zur Ausbreitung von Bränden beitragen.
Der Brandschutzleitfaden legt einen besonderen Fokus auf Flucht- und Rettungswege. Diese Bereiche sind deswegen relevant, da in modernen Büros und Bildungseinrichtungen häufig auf eine offene Kombination von verschiedenen Arbeits- und Eingangsbereichen sowie Fluren gesetzt wird. Im Brandfall können sich die Flammen schneller in andere, nicht mehr klar abgetrennte Nutzungsbereiche ausbreiten. Es gilt somit nicht nur, dass ausreichend breite Fluchtwege erhalten bleiben müssen, sondern auch, dass die hier aufgestellten Möbel im Brandfall nicht zur Ausbreitung der Flammen beitragen und dass Flucht oder Rettung von Personen nicht behindert werden.
Anforderungen an Sitzmöbel
Sofern die vorgeschriebene Breite von Flucht- und Rettungswegen eingehalten wird, sollten dort nur nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Sitzmöbel aufgestellt werden. Details und die ausschlaggebenden DIN-Normen können dem neuen Brandschutzleitfaden entnommen werden. Zudem wird anhand von Beispielen gezeigt, wo im Bereich von Fluchtwegen Sitzmöbel aufgestellt werden dürfen und welche Bereiche dafür ungeeignet sind. Für räumlich getrennte Aufenthaltsräume, wie beispielsweise Büro-, Workshop- und Besprechungsräume oder Klassenzimmer gelten solche Einschränkungen nicht.
Darüber hinaus widmet sich der Leitfaden der Klassifizierung des Brandverhaltens, der entsprechenden Prüfung und der Kennzeichnung von Sitzmöbeln und gibt einen Überblick der relevanten Verfahren und Normen.
Verständliche Darstellung als Orientierung
Als konkrete Arbeitshilfe liefert der neue Brandschutzleitfaden zudem mustergültige Anordnungen von Büroflächen verschiedener Aufteilungen wie Größenordnungen und beschreibt die jeweils geltenden Anforderungen. Zudem finden Planer eine Übersicht der vorgeschriebenen Flucht- und Rettungswegbreiten in Bürogebäuden gemäß der technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung.
Der Brandschutzleitfaden wird beim Beuth Verlag herausgegeben. Für die Printausgabe wie auch das E-Book liegt der Preis bei 24,80 Euro.