Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) hat die am 2. Dezember beschlossene inzidenzunabhängige 2G-Regelung im Non-Food-Einzelhandel sehr kritisch beurteilt. Dem stationären Fachhandel drohe erneut ein desaströses und existenzgefährdendes Weihnachtsgeschäft.
Die in der Bund-Länder-Konferenz beschlossene 2G-Regelung für den Einzelhandel ist nach Meinung des HWB nicht zielführend im Kampf gegen die Pandemie. Demnach dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Geschäfte betreten – und zwar unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz und damit auch dort, wo die Infektionszahlen niedrig sind. Die Vergangenheit habe jedoch gezeigt, dass vom stationären Einzelhandel aufgrund der bewährten Hygienekonzepte, Maskenpflicht, Abstandsregelungen und Flächenbegrenzungen keine Gefahr ausgehe. Kunden und Belegschaften leben dieses Prozedere seit Monaten.
Mehraufwand kaum stemmbar
Auch die Aussagen des Robert-Koch-Institutes belegen, dass der Einzelhandel in seiner Gesamtheit kein Treiber der Pandemie sei, so der HWB. Der mit der 2G-Regelung verbundene personelle und finanzielle Mehraufwand für Einlasskontrollen an den Geschäftseingängen sei für den stationären Fachhandel in der ohnehin schwierigen Zeit kaum stemmbar. Hinzu komme, dass Kontrollen abschreckend auf den Kunden wirken und die Frequenz in den Innenstädten noch stärker sinken werde.
Einzelhandel muss Fehler der Politik ausbaden
„Die Versäumnisse der Politik und die unterbliebenen Aktivitäten über den Sommer führen nun dazu, dass erneut aus einem ‚Akt der nationalen Solidarität‘ ein ‚Akt der Solidarität des Einzelhandels‘ wird. Der Handel muss die Fehler, die an anderer Stelle gemacht wurden, ausbaden“, sagt Michael Ruhnau, Präsident des HWB. „Und wieder wird der Eingriff in den stationären Fachhandel zu einer Wettbewerbsverzerrung führen: Lebensmittelhändler, Drogerien und Discounter dürfen die Sortimente des Fachhandels uneingeschränkt ohne Zugangsbeschränkungen verkaufen, wohingegen der Fachhandel nur beschränkt zugänglich sein wird. Der stationäre Fachhandel ist kein Hotspot. Umso unverständlicher ist es, dass gerade dieser erneut in seiner Geschäftstätigkeit eingeschränkt wird. Man sollte sich lieber die Frage stellen, ob von unkontrollierten Warteschlangen vor einem Ladenlokal nicht ein höheres Risiko ausgeht als innerhalb eines Schreibwaren-, Haushaltswarengeschäftes oder Einrichtungshauses, das strikt die AHA+C+L-Formel befolgt“, führt Ruhnau fort.