Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2020 neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die bundesweit zum 2. November in Kraft getreten sind. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass der stationäre Handel weiterhin geöffnet bleibt.
„Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche aufhält.“ (Auszug aus den Beschlüssen).
HWB befürwortet die Öffnung der Ladengeschäfte
Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverband Wohnen und Büro e. V. (HWB), führt dazu aus: „Es war richtig, zu beschließen, dass in den Geschäften nun statt ursprünglich geplant einem Kunden pro 25 m2 Verkaufsfläche, zumindest ein Kunde pro 10 m2 erlaubt ist. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Kundschaft weiterhin vermehrt in den Geschäften einkaufen geht oder aber faktisch mit niedrigeren Kundenfrequenzen gerechnet werden muss. Letzteres Szenario ist aufgrund der Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen, die naturgemäß als Frequenzbringer fungieren, in den Innenstädten sehr wahrscheinlich. Wichtig ist, dass die Weihnachtseinkäufe verteilt über die Monate November und Dezember auch im stationären Handel getätigt werden können. Damit würde das Weihnachtsgeschäft entzerrt und der zu erwartenden Frequenz-Peak im Dezember mit den geringeren Novemberfrequenzen in Einklang gebracht.“