Ab 27. November 2020 müssen für alle öffentlichen Aufträge die Rechnungen elektronisch ausgestellt und versendet werden. Die neue Regelung gilt EU-weit.
Elektronische Rechnungen können den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Rechnungslegung senken. Zudem werden E-Rechnungen häufig schneller bezahlt. Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits erfolgreich. Jene, die in einer Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Auftraggebern stehen, haben bis Ende November Zeit, ihr Rechnungssystem umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI).
EU-weite Umsetzung
Nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit kommt die elektronische Rechnung. Die Voraussetzungen für das Inkrafttreten in Deutschland hat die Bundesregierung bereits im September 2017 mit der E-Rechnungs-Verordnung geschaffen. Damit wird die europäische Richtlinie 2014/55 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in deutsches Recht umgesetzt. Hierfür wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt.
Gleichberechtigte Formate
Zudem können in der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschstandards wie ZUGFeRD gleichberechtigt neben dem Datenaustauschstandard XRechnung verwendet werden, wenn sie – wie ZUGFeRD 2.0 – den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. Das hybride Format kann von Mensch und Maschine gleichermaßen gelesen werden und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der elektronischen Rechnung. XRechnung und ZUGFeRD 2.0 stehen gleichberechtigt nebeneinander. Es bleibt den Nutzern überlassen, welches Format sie verwenden wollen.